Mit Prepaid-SIM-Karten ist gemeinhin die Vorstellung verbunden, dass der Kunde nur die Kosten fürs Telefonieren und für das Versenden von SMS-Nachrichten trägt. Liegt sein Handy dagegen ungenutzt in der Ecke, zahlt er auch nichts. Diese Annahme gilt aber nicht für alle Anbieter. Manche von den Prepaid-Anbietern verlangen von ihren Kunden durchaus einen gewissen Mindestumsatz, ohne dies aber auch eindeutig so zu nennen. Statt dessen tauchen in den AGB oder in den Fußnoten Begriffe wie „Kontoführungsgebühr“ oder „Administrationsgebühr“ auf.