Mit Prepaid-SIM-Karten ist gemeinhin die Vorstellung verbunden, dass der Kunde nur die Kosten fürs Telefonieren und für das Versenden von SMS-Nachrichten trägt. Liegt sein Handy dagegen ungenutzt in der Ecke, zahlt er auch nichts. Diese Annahme gilt aber nicht für alle Anbieter. Manche von den Prepaid-Anbietern verlangen von ihren Kunden durchaus einen gewissen Mindestumsatz, ohne dies aber auch eindeutig so zu nennen. Statt dessen tauchen in den AGB oder in den Fußnoten Begriffe wie „Kontoführungsgebühr“ oder „Administrationsgebühr“ auf.
Wie die genauen Konditionen bei solchen
Quasi-Prepaid-Tarifen aussehen, unterscheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter. Entweder wird ein bestimmter
Betrag vom Guthaben-Konto abgezogen oder es wird gleich die
Kündigung des Vertrags angedroht. Der Anbieter
callmobile (clever3-Tarif und clever9-Tarif) beispielsweise erwartet, das über eine Laufzeit von drei Monaten vom Guthaben mindestens 6 Euro verbraucht werden. Nutzt der Kunde für Telefonate und Kurznachrichten weniger, berechnet callmobile ab dem vierten Monat einen Euro monatlich.
Wer beim Anbieter
simply einen Vertrag abgeschlossen hat, muss innerhalb von zwei aufeinander folgenden Monaten mindestens einen Anruf tätigen, um der Entgelt-Berechnung von 1,79 Euro pro Monat zu entgehen. Kunden von
maXXim und McSIM würde nach zwei Monaten Funkstille sogar die Kündigung drohen. Die steht auch ins Haus, wenn 15 Monate lang kein Guthaben aufgeladen wurde. Wer sich also nach einen neuen Prepaid-Anbieter sucht, sollte sich im Vorfeld
durchs Kleingedruckte kämpfen oder sich wenigstens in Foren umhören, ob die betreffenden Anbieter solche versteckten Kosten berechnen.