Wo prepaid drauf steht, ist nicht immer prepaid drin. Zu diesem Schluss ist die Verbraucherzentrale Bundesverband bereits mehrfach gekommen und hat nach einigen Angaben seit 2008 knapp zwanzig Mobilfunkunternehmen aufgrund
unzulässiger Geschäftsbedingungen im Visier. Ob mit der Entscheidung des Landgerichts Kiel in der Sache VZBW gegen Klarmobil die Rechtslage abschließend geregelt wurde, ist aktuell noch nicht klar. Verschiedenen Medienberichten zufolge will die Rechtsabteilung des Mobilfunkunternehmens eine mögliche Revision prüfen.
Versteckte Gebühren und undurchsichtige Tarife sind auf dem Prepaid Mobilfunkmarkt keine Seltenheit. Prepaid Kunden sollten deshalb im Vorfeld genauer prüfen, ob das gewählte Angebot auch hält, was es verspricht. Wer einen bestehenden Vertrag kündigen möchte, kann sich ebenfalls auf das aktuelle Urteil zur Auszahlung eines Prepaid Guthaben berufen (Richterspruch 18 O 243/10, Landgericht Kiel).
Mobilfunkunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein eventuelles Restguthaben nach Kündigung komplett zu erstatten. Damit verbundene Aufwendungen, so das Gericht, dürfen dem Kunden vom Prepaid Anbieter nicht zur Last gelegt werden.